Was erlaubt ist, auf einen Blick
| Was Sie vorhaben | Lied aus dem Radio oder von Spotify | Gemeinfreie Musik aus unserer Auswahl |
|---|---|---|
| Film auf der eigenen Feier zeigen, Lied läuft parallel | in der Regel erlaubt, private Feier (§ 15 Abs. 3 UrhG) | erlaubt |
| Film mit eingebautem Lied an Familie und Freunde schicken | rechtlich heikel, die Rechte am Lied fehlen | erlaubt |
| Film auf YouTube, Facebook oder Instagram stellen | Ton wird oft stummgeschaltet oder das Video gesperrt | erlaubt, Musiknachweis liegt bei |
| Film auf einem öffentlichen Vereins- oder Stadtfest zeigen | GEMA-pflichtig, Veranstalter fragen | keine GEMA-Gebühr für die Musik |
Die Tabelle beschreibt die Musik. Für die Fotos gelten eigene Regeln, siehe unten.
Warum ein Lied nicht einfach in den Film darf
Wer Musik mit Bildern zu einem Film verbindet, braucht dafür das sogenannte Synchronisationsrecht. Das vergibt in der Regel nicht die GEMA, sondern der Musikverlag, und zwar einzeln auf Anfrage (ratgeberrecht.eu). Dazu kommen die Rechte an der Aufnahme, die bei der Plattenfirma und den Musikern liegen. Für eine Diashow zum Geburtstag fragt das niemand an, und die meisten Verlage würden für bekannte Titel auch keine Erlaubnis geben.
Solange der Film nur auf Ihrer privaten Feier läuft, spielt das in der Praxis keine Rolle. Das Problem beginnt beim Teilen: Die Plattformen erkennen bekannte Aufnahmen automatisch. Dann ist im schlimmsten Fall der Ton weg oder das Video gesperrt, und das nach einer Feier, von der alle den Film sehen wollten.
Die Lösung, die wir anbieten
Jeder Film von uns kommt in zwei Fassungen: mit gemeinfreier Musik und ganz ohne Ton. Auf der Feier können Sie damit beides haben. Für den großen Moment läuft die stumme Fassung, und dazu spielen Sie das Lieblingslied von Handy oder Anlage ab. Zum Verschicken und für das Netz nehmen Sie die Fassung mit unserer Musik.
Bei unserer Musik sind beide Seiten frei. Die Komponisten sind seit mehr als 70 Jahren tot (§ 64 UrhG). Die Aufnahmen sind entweder ausdrücklich freigegeben, wie die Bach-Einspielungen der Pianistin Kimiko Ishizaka unter CC0, oder so alt, dass ihr Schutz abgelaufen ist: Für Aufnahmen, die vor 1963 erschienen sind, ist das Leistungsschutzrecht in Deutschland erloschen (cc0.oer-musik.de). Woher jede Aufnahme stammt, steht im Musiknachweis, den Sie mit dem Film bekommen.
Wenn Sie Musik ohne Rechtsfragen möchten: Diashow mit gemeinfreier Musik bestellen. Hörproben aller elf Stücke stehen auf der Seite Musik für die Diashow.
Musik in der Trauerhalle
Trauerfeiern finden oft in Hallen von Bestattern, Friedhöfen oder Kirchengemeinden statt. Wer dort welche Musik abspielen darf und ob dafür Gebühren anfallen, regeln die Betreiber unterschiedlich. Mit gemeinfreier Musik im Film sind Sie auf der sicheren Seite. Soll ein bestimmtes Lied laufen, sprechen Sie es vorher mit dem Bestatter ab und nehmen Sie die Fassung ohne Ton. Mehr dazu auf der Seite Diashow für die Trauerfeier.
Und die Fotos?
Für Fotos gelten zwei weitere Regeln, unabhängig von der Musik. Wer auf einem Foto erkennbar ist, muss einer Veröffentlichung in der Regel zustimmen (§ 22 KunstUrhG); Ausnahmen nennt § 23, etwa für Bilder von Versammlungen. Und Fotos haben selbst einen Urheber: Bei Bildern vom Berufsfotografen, etwa von der Hochzeit, regelt der Vertrag, ob Sie sie nur privat oder auch öffentlich nutzen dürfen (§ 72 UrhG). Für die private Feier spielt beides meist keine Rolle, für YouTube und Facebook schon.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Häufige Fragen
Darf ich ein Lied von Spotify oder CD unter meine Diashow legen?
Für den Film nur zum Abspielen auf der eigenen privaten Feier ist das in der Praxis kein Problem. Sobald Sie die Datei mit dem eingebauten Lied verschicken oder ins Netz stellen, brauchen Sie in der Regel die Rechte am Lied und an der Aufnahme. Die bekommen Privatleute für bekannte Titel praktisch nicht.
Muss ich für eine Diashow mit Musik GEMA zahlen?
Für eine private Feier im Familien- und Freundeskreis nicht, denn das ist keine öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 3 UrhG). Bei öffentlichen Veranstaltungen, etwa einem Vereinsfest mit freiem Eintritt, kann für geschützte Musik eine GEMA-Gebühr anfallen. Gemeinfreie Musik wie in unseren Filmen ist davon nicht betroffen.
Was ist gemeinfreie Musik?
Musik, an der keine Rechte mehr bestehen. Bei der Komposition erlöschen die Rechte 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten (§ 64 UrhG). Bei der Aufnahme gelten eigene Schutzrechte für Musiker und Plattenfirma. Frei ist ein Stück erst, wenn beides abgelaufen oder ausdrücklich freigegeben ist.
YouTube hat einen Urheberrechtsanspruch auf meine Diashow gemeldet. Was nun?
Bei klassischer Musik kommt das vor, weil das System eine andere, geschützte Einspielung desselben Stücks erkennt. Wenn Sie die Rechte haben, können Sie in YouTube Widerspruch einlegen; die anspruchstellende Seite hat dann 30 Tage Zeit zu reagieren. Für unsere Filme nennen Sie dabei die Angaben aus dem Musiknachweis, der jeder Lieferung beiliegt.